Homöopathie-Streichungspläne: Machen Sie einen Strich durch die Rechnung – Stichtag 07.03.2024
Dass unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Homöopathie aus dem (Wahl-)Leistungskatalog der GKV streichen will, ist ein alter Hut. Bereits 2010 hatte man schon nach Einsparmöglichkeiten im GKV-System gesucht und dabei die Homöopathie mit ins Visier genommen. „Man sollte den Kassen schlicht verbieten, die Homöopathie zu bezahlen“, sagte Lauterbach dem Magazin „Der Spiegel“. Damals hatte er Unterstützung von Jens Spahn erfhalten, der dazu sagte: „Wir haben die Wahltarife für Homöopathie zu rot-grüner Zeit auf Wunsch von SPD und Grünen gemeinsam eingeführt. Sollte die SPD hier nun gesprächsbereit sein, können wir sie morgen abschaffen.“
2019 ruderte Jens Spahn, als er selbst im Amt des Gesundheitsministers war, zurück und äußerte, dass er die umstrittene Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel nicht antasten wolle. Er verwies darauf, dass die Kassen bei Arzneimittelausgaben von rund 40 Milliarden Euro im Jahr etwa 20 Millionen Euro für Homöopathie zahlten. Jetzt – 14 Jahre später – sollen es grade einmal „9 Cent pro Kopf sein“, so eine Schlagzeile des Magazins „Business Insider“ (Die AOK Württemberg gab 2022 insgesamt 407.000 Homöopathika und homöopathische Leistungen bei 4,55 Millionen Versicherten). Ein Großteil der Krankenkassen erstattet die Behandlungskosten für homöopathische Arzneimittel, weil es eine Nachfrage gibt, und die Homöopathie ein Instrument ist neue Versicherte in eine Kasse zu ziehen. Der Konkurrenzkampf zwischen den Kassen wird durch die Homöopathie belebt.
In Bezug auf Lauterbachs Pläne wirft der Baden-Württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha „Nebelkerzen zu Lasten der Homöopathie“ vor. Ähnlich äußerte sich Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), die Lauterbachs Ansatz als „eine politische Nebelkerze“ bezeichnete.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) empfiehlt „diesen erprobten Therapieansatz nicht weiter zu beschneiden. Andernfalls würde der Minister eine ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung canceln, die mitunter auch den Einsatz anderer, von Lieferengpässen betroffener Arzneimittel verhindert. Sowohl die Therapievielfalt als auch die freie Therapiewahl seitens der Patientinnen und Patienten wäre eingeschränkt. Dies ist weder im Sinne der Patientinnen und Patienten noch im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Obendrein wären die damit verbundenen Kosteneinsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit gerade einmal 10 Millionen Euro in Relation verschwindend gering. Folglich wäre der Bundesgesundheitsminister gut beraten, sich stattdessen um eine echte Strukturreform zu kümmern, die eine breite Versorgung sichert und zukunftsfähig macht, ohne sie zu verschlechtern“, betont Dr. Kai Joachimsen (CEO des BPI).
Auch wenn wir als Heilpraktiker:innen nicht direkt betroffen sind, ist das Vorhaben von Lauterbach ein weiterer Angriff auf die freie, selbstbestimmte Wahl der Patientinnen und Patienten von Therapie und Therapierenden. Wir brauchen ein starkes Bekenntnis der Bevölkerung für die Homöopathie!
Deshalb bitten wir Sie, die aktuelle Petition der Bürgerinitiative „weil´s hilft“ zu unterstützen. Diese fordert den Erhalt der Erstattungsregelungen für die Homöopathie und die Anthroposophische Medizin.
Sie können die Petition auf der Website des Deutschen Bundestages unterzeichnen.
Unterschriften-Liste zum Auslegen in Ihrer Praxis: www.weils-hilft.de/images/Blog_Veto_Lauterbach/Unterschriftenliste.pdf
Flyer in Farbe: www.weils-hilft.de/images/Blog_Veto_Lauterbach/Flyer_Petition.jpg
Die Petition wurde am 27.01.2024 freigeschaltet.
Es gilt, die 50.000er-Marke bis zum 07. 03.2024 zu knacken, besser noch möglichst deutlich über dieser Mindestzahl zu liegen, um der Politik ein starkes Signal zu geben. Deshalb bitten wir Sie um möglichst weite Verbreitung in Ihren beruflichen und privaten Verteilern.
Links:
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Stand 29.02.2024