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Ärztetag unterstellt Patienten „Fehlwahrnehmung“, fordert Streichung der Homöopathie aus der GOÄ und Wegfall der Apothekenpflicht

Auf dem 128. Deutschen Ärztetag vom 7. – 10. Mai 2024 in Mainz wurde beschlossen, die Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu streichen und die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel und damit die Apothekenpflicht zu beenden. Begründung: Die Anwendung der Homöopathie in Diagnostik und Therapie sei „in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option“. Die Homöopathie-Anwendung sei nicht mit den „Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin“ vereinbar und könne keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein.

 

 


Nun fordert der Ärztetag den Gesetzgeber in einem Antrag auf, „dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann, noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet“.



Diese Entscheidung hat keinerlei Rechtskraft, gießt jedoch Öl ins Feuer der aktuellen Homöopathie-Debatte. 117 Ja-Stimmen standen 97 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen gegenüber, der Beschluss spaltet die Ärzteschaft und sendet die falschen Signale.



Durch eine Reihe von Umständen, nicht zuletzt der Zuerkennung der Arzneimittel-Eigenschaft für die Mittel der „besonderen Therapierichtungen“ im Arzneimittelgesetz, habe sich in den letzten Jahrzehnten eine „Fehlwahrnehmung“ der Homöopathie in der Allgemeinheit verbreitet. Nach wie vor seien weite Teile der Bevölkerung überzeugt, mit der Homöopathie eine bewährte, teils der „Schulmedizin“ gleichwertige Option („Alternative“) zur Verfügung zu haben.

 



Die Empfehlung des Deutschen Ärztetages

 

  • ignoriert, dass sich ein Großteil der Bevölkerung von der Homöopathie angesprochen fühlt und diese positiv bewertet.
  • entmündigt den informierten Patienten und führt zur Einschränkung der Patentenautonomie.
  • richtet sich gegen die Methodenpluralität und die ärztliche Therapiefreiheit.
  • sieht über aktuelle Studienergebnisse und die Bestätigungen in der täglichen Praxis hinweg.
  • vergisst, dass evidenzbasierte Medizin auch auf Erfahrung und Expertise des Therapeuten und des Patientenwillens beruht.



„Obwohl die Homöopathie sich weltweit einen Namen gemacht hat, lehnen deutsche Ärzte sie überwiegend ab. Mehr als die Hälfte der Mediziner (55 %) bieten Homöopathie grundsätzlich nie an, knapp ein Drittel (33 %) nur gelegentlich und nur gut einer von zehn Ärzten (12 %) arbeitet häufig damit.“ (2010)


Zur Begründung: Deutsche Apothekerzeitung 

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sieht den Antrag als Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit und erwägt eine juristische Prüfung wegen Verfassungsmäßigkeit.

 

Erst vor Kurzem haben sich im Rahmen der Kampagne „weil´s hilft“ fast 200.000 Bundesbürger mit ihren Unterschriften zur Homöopathie bekannt.

 
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich deshalb am Montag, den 3. Juni 2024 mit dem Thema Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung.


Zeit: 12:15 – 13.45 Uhr

Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101


Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.


Der VUH und seine Partnerverbände werden sich auch weiterhin für die Homöopathie stark machen. Wir appellieren an die Politik, der Entscheidung des Deutschen Ärztetages nicht zu entsprechen. Der VUH spricht sich für eine freie, selbstbestimmte Wahl der Patienten sowie eine Weiterführung der Apothekenpflicht im Sinne des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung aus.

 
Sie benötigen Mustervorlagen für die homöopathische Anamnese und Repertorisation? Dann schauen Sie bitte in den internen Mitgliederbereich.

Stand 21.06.2024

  • Geändert am .