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Was dürfen Gesundheitscoaches – und was nicht?

Auch ohne einschlägige Ausbildung als Arzt oder Heilpraktiker bieten viele Coaches gesundheitsbezogene Unterstützung an. Solchen Angeboten hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt – Anbietern ohne qualifizierte Ausbildung drohen ernste juristische Konsequenzen. 


Grundsätzlich sind Coachings auch im gesundheitlichen Bereich erlaubt. Allerdings darf es sich dabei nicht um „Ausübung der Heilkunde“ handeln. Coaches müssen ihre Klienten darüber informieren, dass sie über keine medizinische Behandlungskompetenz verfügen, darum keine medizinischen Diagnosen erstellen oder Therapien durchführen. Das gilt auch für spirituelle Heiler.

Ein Coach oder Berater darf allgemein über Gesundheitsthemen informieren. Er darf das jedoch nicht konkret auf einen Klienten bezogen tun – u.a., weil der Klient diese Ausführungen dann auf seine Person bezogen als Diagnose verstehen könnte. Selbst Therapieempfehlungen sind Coaches und Beratern nicht erlaubt. Von möglichen Ansprüchen eines unrechtmäßig „behandelten“ Klienten ganz abgesehen, drohen bei Verstößen (nach § 5 HeilprG) eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Dr. jur. René Sasse hat in einem Fachaufsatz alle Aspekte dieses komplexen Themas ausführlich behandelt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Langfassung von 2022 zu lesen:

www.vfp.de/magazine/freie-psychotherapie/alle-ausgaben/heft-02-2022/recht-in-der-praxis-das-zulaessige-betaetigungsfeld-von-beratern-und-coaches