BVerG-Urteil: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie nun bundesweit möglich
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 (Az. 3 C19) haben Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Podologen, Ergotherapeuten, Logopäden) die Option, eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis zu erlangen und innerhalb ihrer Fachkunde heilkundlich tätig zu sein, d.h. selbstständig und ohne ärztliche Verordnung. Dies war für Podologen bisher nicht in allen Bundesländern möglich (Ausnahmen waren Niedersachsen und Saarland). Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 29.08.2024 zugunsten einer Klägerin entschieden und damit höchstrichterlich den Weg zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis im gesamten Bundesgebiet geebnet. Die Bundesländer sind nun verpflichtet, [...].
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis ist insofern begehrt, weil sie [...] ermöglicht.
Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet die Diagnostik bzw. letztlich die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne therapeutische Zwecke sind damit also umsatzsteuerpflichtig.
Auch die Reflexzonenmassage stellt eine Ausübung der Heilkunde dar (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2011, Az.: 8 ME 8/11).
Möchten Sie Fußpflege außerhalb der Heilkunde anbieten, bedarf es [...]. Die Berufsbezeichnung „Kosmetische/r Fußpfleger/in“ ist nicht geschützt, jedoch ist es empfehlenswert, dass [...]. Auch Fußmassagen (Entspannungsmassagen) ohne Berücksichtigung der Reflexzonen sind in diesem Bereich erlaubt.
Für die Ausübung der kosmetischen Fußpflege muss ein Gewerbe angemeldet werden, während die Podologie im Rahmen der Heilkunde meist freiberuflich (oder im Angestelltenverhältnis) ausgeübt wird.
Als sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie ist es nicht möglich, eine Kassenzulassung zu erhalten.
Das Verfahren wurde vom Bundesverband für Podologie unterstützt.
Zukünftig streben einige Heilmittelerbringerverbände an, die selbsständige Heilkunde über die jeweiligen Berufsgesetze zu regeln. Nicht teilbar ist die Heilkunde in Bezug auf die Osteopathie, da die Methode nicht hinreichend definiert und abgrenzbar ist.
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Stand 08.10.2024
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