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Aktuelle Meldungen

E-Rechnung 2025: Keine Angst vor der Umstellung

Ab 2025 wird die E-Rechnung für alle Selbstständige und Unternehmer Pflicht.

Hintergrund ist das Wachstumschancen-Gesetz der EU, das den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen standardisieren und damit erleichtern soll. 

Lesen Sie den vollständigen Artikel mit den vollständigen Antworten und weiteren hilfreichen Informationen zur E-Rechnung in unserem  Newsletter 11/2024.

Muss ich ab 2025 für meine Patienten eine Rechnung in elektronischer Form ausstellen?

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt [...].

 

Ich biete auch Coachings, Gesundheitsprävention, Seminare und Vorträge an. Muss ich hierfür eine E-Rechnung erstellen?

Ja. Sie sind dann zu der Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Ausnahme: [...].

 

Ich habe bisher meine Rechnungen in Word oder Excel geschrieben. Muss ich mir ab 2027/28 zwingend eine neue Software kaufen?

Nein. Es gibt kostenlose Anwendungen, mit denen Sie schon jetzt problemlos E-Rechnungen erstellen können. Sie ersetzen kein vollwertiges Buchhaltungstool, sind aber eine Möglichkeit, wenn der Rechnungsausgang im B2B-Bereich überschaubar ist.

Beispiel für eine solche kostenlose Anwendung ist [...].

 

Wie kann ich E-Rechnungen, die ich bekomme, öffnen und lesen?

Wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung bekommen, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Die enthaltene PDF können Sie problemlos mit den herkömmlichen Readern öffnen.

Erhalten Sie eine XRechnung und haben Sie dafür kein spezielles Buchhaltungsprogramm, dann ist die simpelste Lösung ein XML-Viewer.

Eine Möglichkeit ist der [...].

 

Wie muss ich E-Rechnungen archivieren?

Erhalten Sie ein Dokument auf elektronischem Weg, müssen Sie dieses auch elektronisch aufbewahren. Die Rechnungen müssen in dem Format abgespeichert werden, in dem sie eingegangen sind.

 

Wenn Sie Ihre Buchhaltung noch hauptsächlich analog machen, weil sich eine teure Buchhaltungs-Software für Sie nicht lohnt, haben Sie die Möglichkeit, die E-Rechnung in ein betriebsinternes Format umzuwandeln. Zur Sichtbarmachung der E-Rechnung, die als XRechnung ohne Viewer nicht lesbar wäre, kann ein Tool verwendet werden. Das aufbewahrungspflichtige Rechnungsoriginal bleibt aber die E-Rechnung. Es empfiehlt sich, […].

 

Die E-Rechnungen können lokal, auf einem eigenen Server oder in einer Cloud aufbewahrt werden. Falls Sie Ihre E-Rechnungen in der Cloud aufbewahren, müssen Sie darauf achten, dass der Cloud-Anbieter [...].

 

Lesen Sie den vollständigen Artikel mit den vollständigen Antworten und weiteren hilfreichen Informationen zur E-Rechnung in unserem  Newsletter 11/2024.

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