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Naheliegend, aber nicht erlaubt

Heilpraktiker dürfen Desinfektionsmittel nicht selbst herstellen! Die WHO hat ein Rezept veröffentlicht, mit dem jedermann selbst ein wirksames Desinfektionsmittel herstellen kann.

Für den privaten Einsatz spricht auch nichts dagegen. Doch Heilpraktiker sollten sich hüten, ein solches Eigengemisch in ihren Praxen anzuwenden: Ärzte dürfen Desinfektionsmittel für den Einsatz in ihren Praxen selbst herstellen (gemäß § 13, Abs. 2b Arzneimittelgesetz), Heilpraktiker dürfen es nicht. Heilpraktiker sollten auch deshalb vorsichtig sein, weil der Berufsstand derzeit unter besonderer Beobachtung steht. Spätestens, wenn die eigene Praxis mit einem Corona-Fall in Verbindung gebracht wird, muss mit einer behördlichen Untersuchung der Praxisräume gerechnet werden. Dabei können  durchaus auch die  eingesetzten Desinfektionsmittel überprüft werden. Heilpraktiker sind auf der sicheren Seite, wenn sie Desinfektionsmittel in einer Apotheke anmischen lassen.

 

21.04.2020

  • Geändert am .