Update: Empirisches Gutachten Heilpraktiker
Kurzer Rückblick: Im April 2021 kam der Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht, Prof. Christof Stock im vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht zu dem Schluss, dass es für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage gebe. Im Anschluss an dieses Rechtsgutachten hatte es eine öffentliche Anhörung gegeben, an der auch HP Sonja Kohn, unser Zweiter Vorstand, teilgenommen hat.
Unter anderem kam man im Diskussionsprozess zu dem Schluss, dass die Daten- und Faktenlage zum Beruf unzureichend sei und durch ein empirisches Gutachten ergänzt und verbessert werden solle.
Das Gutachten wurde am 20. Januar 2023 ausgeschrieben, im Mai 2023 erfolgte die Vergabe.
Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten und Fragestellungen zu den Themenbereichen Berufsstand, -ausbildung und -ausübung inkl. Sicherheit der Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen (Los 1). Das Los 2, in dem es um Fragestellungen zu den Patienten von Heilpraktikern sowie zu den Patienten von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen in der Psychotherapie und der Physiotherapie ging, wurde jedoch nicht vergeben. Die Arbeiten sollen bis zum 21. Oktober 2024 beendet sein.
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Stand: 31.08.2023