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Aktuelle Meldungen

Beihilfe digital: Erleichtern Sie die Abrechnung für Ihre Patienten und Beihilfeeinschnitt in Schleswig-Holstein

Mit Apps wie „Beihilfe Bund“ oder „Meine Beihilfe“ können Beihilfe-Berechtigte bestimmte Belege wie Heilpraktikerrechnungen und Rezepte digital erfassen und unkompliziert einreichen.

Diese müssen maschinell auslesbar sein, sodass wir Ihnen empfehlen, sich von der individualisierten Abrechnung zu verabschieden, damit kein erhöhter Aufwand durch manuelles Nacharbeiten entsteht. 

Durch [...] kann die Bearbeitung und Erstattung im Interesse Ihrer Patienten beschleunigt werden.

Den vollständigen Beitrag mit allen Informationen und weiterführenden Links finden Sie in unserem aktuellen Newsletter 12/2024.

Für die digitale Verarbeitung von Rechnungsinhalten ist die folgende beispielhafte Aufstellung für die Inrechnungstellung der erbrachten Leistungen hilfreich: [...]

Wichtig ist, dass die jeweiligen erbrachten Leistungen je Behandlungstag einzeln in Rechnung gestellt werden und dadurch [...].

Leider wird die Beihilfe seit 2013 in verschiedenen Landeshaushalten um die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und Arzneimittelkosten gekürzt.

Jüngst auch in Schleswig-Holstein. Beamte sollen Heilpraktikerleistungen dort künftig selbst zahlen.

Dazu der Schleswig-Holsteinische Richterverband im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens seiner Website (Stand: 18. Oktober 2024):

„Die Landesbeihilfe schließt im Gegensatz zur Bundesbeihilfe bereits privatärztliche Wahlleistungen von der Erstattung aus, die dann mit hohem finanziellem Aufwand ergänzend privat versichert werden müssen. Die landesrechtlichen Erstattungssätze für Heilmittel, wie z. B. Physiotherapie und manuelle Therapie, sind schon seit Längerem nicht mehr auskömmlich, sodass im Regelfall für jede Behandlung Eigenbeträge geleistet werden müssen. Die nunmehr vorgesehene Abschaffung der Beihilfefähigkeit von Heilpraktikerleistungen ist eine weitere gravierende Einschränkung der Beihilfe, die für den betroffenen Personenkreis mit massiven finanziellen Belastungen verbunden sein wird.

Die Krankheitsfürsorge wird damit zu einem löchrigen Netz, das immer stärker durch eigene finanzielle Beiträge ausgeglichen werden muss.

Heilpraktikerbehandlungen sind ein Kernbestandteil der privaten Krankenversicherung und haben insbesondere im Bereich der Osteopathie große praktische Bedeutung. Da in der Ärzteschaft keine ausreichende Zahl an Behandlern vorhanden ist, arbeiten hier häufig weitergebildete Physiotherapeuten*. Durch die vorgesehene Streichung werden die betroffenen Personen mangels Behandlungsalternative außerordentlich hart getroffen. Zudem ist mit Ausweichreaktionen in teurere ärztliche Behandlungen zu rechnen, die den veranschlagten Einspareffekt in Frage stellen.“

Anmerkung der Redaktion: * Heilpraktiker-Erlaubnis erforderlich

Stellungnahme des Richterverbandes:

https://www.richterverband-sh.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/2356

Am Sparkurs gab es auch Kritik vom dbb beamtenbund und tarifunion (https://www.dbb.de/) und Vertreter verschiedener Heilpraktikerverbände haben interveniert.

Das Land Schleswig-Holstein informiert auf seiner Website:

„Der Haushaltsentwurf wird in der Plenarwoche vom 16. – 18. Oktober 2024 in erster Lesung im Parlament diskutiert. Bis zum 16.01.2025 haben die Abgeordneten und Ministerien Zeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf im Finanzausschuss einzubringen. Der Haushalt 2025 inklusive Nachschiebeliste soll dann in zweiter Lesung in der Plenarwoche vom 29. – 31. Januar 2025 im Landtag verabschiedet werden.“

Unser Tipp: [...].

 

Den vollständigen Beitrag mit allen Informationen und weiterführenden Links finden Sie in unserem aktuellen Newsletter 12/2024.

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