Übernahme Homöopathie
Übernahme von Leistungen für Homöopathie und Naturheilkunde durch die IKK Südwest
Seit dem 1. Oktober 2013 übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse IKK Südwest für all ihre Versicherten die Kosten für
Heilpraktikerleistungen mit einer Grenze von 150 € im Jahr bzw. für 80% der Rechnungssumme bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Jahr.
Erstattet werden homöopathische Leistungen, wenn der Heilpraktiker ein SHZ-Siegel hat.
In anderen Fällen werden die Leistungen gemäß Hufelandverzeichnis (dies ist ein Verzeichnis naturheilkundlicher Leistungen für Ärzte, das von der Hufeland-Gesellschaft herausgegeben wurde und dort bezogen werden kann) erstattet.
Eine weitere Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Heilpraktiker Mitglied eines Heilpraktikerverbandes sein muss, in dem die Berufsordnung für Heilpraktiker gilt.
Das ist in unserem Verband der Fall.
Stand 01.10.2013
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