Update 1: Panorama-Sendung und die Folgen
Wir haben es nicht bei den Protesten gegen die Schiefdarstellung der Heilpraktiker in der Sendung am 31.10.2019 bewenden lassen, sondern zusammen mit den anderen Verbänden auch einen „Offenen Brief“ an den Amtsarzt P. Larscheid in Berlin-Reinickendorf und seine Vorgesetzten geschickt.
Er hatte im Panorama-Interview zahlreiche Falschaussagen über die Heilpraktiker in Deutschland und das Heilpraktikerrecht gemacht und kundgetan, er halte es für eine „saubere Lösung, den Heilpraktikerberuf abzuschaffen“.
Den offenen Brief haben wir gleichzeitig an seine Vorgesetzten geschickt und auch sie darauf hingewiesen: „Beamte im Öffentlichen Dienst haben wahrheitsgemäß zu handeln, sind zur Zurückhaltung verpflichtet und haben bei Meinungsäußerungen eine gewisse Mäßigung an den Tag zu legen. Außerdem haben sie sich unter allen Umständen korrekt zu verhalten. Diesen Verpflichtungen sind Sie als Leiter einer Behörde aus unserer Sicht in keiner Weise nachgekommen, sondern haben – wie wir meinen - falsche Aussagen angeführt und damit eine bestimmte Berufsgruppe diffamiert. Mit Ihrer Stellungnahme haben Sie die Öffentlichkeit entweder ohne Sachkenntnis oder – wie wir eher vermuten - wider besseres Wissen, also vorsätzlich, falsch informiert, was aus unserer Sicht beides Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Wir fordern Sie auf, Ihre Aussagen, die auf falschen Behauptungen beruhen, öffentlich richtig zu stellen.“
Eine Richtigstellung ist, wie zu erwarten, nicht erfolgt. Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Pascal Larscheid wurde zurückgewiesen.
Allerdings waren die Proteste gegen die Panorama-Redaktion wohl so zahlreich, dass mittlerweile die Kommentar-Funktion zu diesem Beitrag vom 31.10.2019 von der Homepage entfernt wurde, während man zu anderen Beiträgen dieses Abends nach wie vor seine Meinung an den Sender schreiben kann: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Behoerde-fordert-Heilpraktiker-abschaffen,heilpraktiker118.html
Wir halten das für ein sehr bedenkliches Zeichen im Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit, die immerhin zu unseren Grundrechten in Deutschland gehört – Art. 5 Grundgesetz!
11.12.2019
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