Urteil: BVerG erlaubt Tierheilpraktiker:innen wieder die Anwendung homöopathischer Humanarzneimittel
Im Oktober 2021 hatten wir in unserem Newsletter darüber berichtet, dass ab dem 28. Januar 2022 ein eigenes Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft tritt, das den Tierarztvorbehalt, Humanarzneimittel (inklusive homöopathischer) umwidmen zu können, weiterhin fixiert.
Zum Leid der Tiere. Da homöopathische Arzneimittel häufig meist aus reinen Kostengründen nicht für Tiere registriert sind, wurden auch die Behandlungsmöglichkeiten für Tierheilpraktiker:innen unnötig durch das neue TAMG eingeschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun als teilweise verfassungswidrig eingestuft.
Ein Erfolg für alle Tierheilpraktiker:innen.
Demnach dürfen Haustiere (nicht aber lebensmittelgebende Tiere) ab sofort wieder ohne tierärztliches Rezept mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika versorgt werden.
Mehr Informationen zum Urteil und zur Arbeit von Tierheilpraktiker:innen finden Sie auf der Website unseres Partnerverbandes VDT (Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V.): www.tierheilpraktiker.de
Quellen und Links:
Tierhomöopathie
Kritik am neuen Tierarzneimittelgesetz:
www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/672-tierhomoeopathie-kritik-am-neuen-tierarzneimittelgesetz
Zum Beschluss des Ersten Senats vom 29. September 2022 (1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21):
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
Stand: 14.12.2022
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