Fakt oder Fake: Neuraltherapie – eine Kanüle pro Einstich (Quaddel)?
Gelegentlich kocht bei Heilpraktiker-Anwärtern in der Ausbildung die Gerüchteküche. Es gäbe eine Verordnung/Richtlinie, die beim „Quaddeln“ eine Kanüle pro Einstich verlangt.
Das sagt unser Hygiene-Experte Dr. med. Tobias Kramer:
Frage:
Heilpraktiker dürfen Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie verwenden. Erfahrene Therapeuten kommen mit einer Ampulle leicht auf etliche Einstiche (Quaddeln). Nun soll es eine Verordnung/Richtlinie geben, die eine Kanüle pro Einstich verlangt. Ist Ihnen eine solche Richtlinie bekannt? Oder liegt hier ein Missverständnis vor? Nach meinem Kenntnisstand soll laut RKI-Richtline und KRINKO-Empfehlung bezüglich Injektionen lediglich pro Ampulle eine Kanüle und eine Spritze zur Anwendung kommen.
Antwort:
Intrakutane und subkutane Punktionen gehören gemäß Empfehlungen der KRINKO der Risikokategorie 1 an. Die Gruppe ist mit einem niedrigen Risiko für Komplikationen bzw. nosokomiale Infektionen assoziiert. Eine sequentielle Verwendung von primär sterilen Kanülen beim gleichen Patienten nach erfolgreicher Antiseptik der Haut ist nach bisherigen Erfahrungswerten als risikoarm zu bezeichnen. In Abhängigkeit von der Beschreibung und Zulassung der Kanüle (Medizinprodukt, Einmalprodukt) erfolgt durch diese Anwendung jedoch potentiell eine Änderung des verwendeten Medizinproduktes. Viele Grüße, Dr. Kramer
Die Antwort auf die Frage „Neuraltherapie – eine Kanüle pro Einstich (Quaddel)?“ lautet also: Fake
Links:
Liste der aktuell gültigen KRINKO-Empfehlungen
Fachausbildungen & Seminare zum Thema Neuraltherapie
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