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Rechtsfrage des Monats: Angestellte Heilpraktikerin in Physiotherapiepraxis

Rechtsfrage des Monats: Angestellte Heilpraktikerin in PhysiotherapiepraxisSektorenübergreifendes Arbeiten rückt zunehmend in den Fokus der deutschen Gesundheitslandschaft. Wie knifflig das werden kann, macht unsere Rechtsfrage des Monats diesmal besonders deutlich. Eigentlich ging es in der Anfrage „nur“ um die Praxisschildgestaltung, letztendlich aber darum, welche Befugnisse eine beim Physiotherapeuten angestellte Heilpraktikerin hat oder nicht.

Darf ein/e Heilpraktiker/in, die/ der beim Physiotherapeuten angestellt ist, heilkundliche Leistungen anbieten? Was meinen Sie?

Frage:
Mein Sohn hat eine Praxis als Physiotherapeut. Kann er mich in dieser Praxis als Heilpraktikerin auf Minijobbasis anstellen? Darf das Praxisschild so aussehen?

Praxis für Physiotherapie und Naturheilkunde
Inhaber: Name...........
Physiotherapeut
Angestellte.: Name ..........
Heilpraktikerin

Antwort:
Ihr Sohn ist selbstständiger Physiotherapeut. Nach dem Physiotherapeutengesetz dürfen nur solche Leistungen von ihm erbracht werden, die dem Gebiet der Physiotherapie zuzuordnen sind. Sind Sie bei ihm angestellt, würde der Behandlungsvertrag zwischen dem Physiotherapeuten und dem Patienten geschlossen, sodass allgemeine Heilbehandlung nicht Leistungsinhalt sein kann.

Möglich ist aber eine Praxisgemeinschaft zwischen Physiotherapeuten und Heilpraktikerin. Dazu müssen Sie sich als Heilpraktikerin dort niederlassen. Die Praxisbezeichnung ist aber dann trotzdem wie überlegt nicht möglich, da zwei Praxen bestehen, nämlich eine für Physiotherapie und eine für Naturheilkunde, die nur in einer Organisationsgemeinschaft verbunden sind. Dies muss gegenüber den Patienten auch so kommuniziert werden. Ihr Dr. F. Stebner, RA


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