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Rechtsfrage des Monats: Patienten-Aufklärung bei nicht deutschkundigen Patienten

Vielleicht hat Sie folgende Frage auch schon beschäftigt, die jetzt in unserem Rechtsforum von Verbandsanwalt Dr. jur. Frank Stebner beantwortet wurde: „Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Klient nur eingeschränkt Deutsch spricht, es aber die Möglichkeit einer mündlichen Übersetzung durch einen Angehörigen gibt, bezüglich aller Formulare die zu unterzeichnen sind?

Wäre hier eine schriftliche Übersetzung in die Muttersprache notwendig?“

Antwort:
Die Patientin muss selbst unterschreiben. Hinzugesetzt werden sollte: „Im Beisein der HP der Patientin übersetzt und laut vorgelesen von… (Name, Anschrift des Angehörigen) am …“ Wenn gegeben, können Sie Ergebnisse/Besonderheiten aufnehmen, z. B. „Angehöriger erklärt Patient § x über Honorarzahlung.“ Unterschrift des Angehörigen. Eine schriftliche Übersetzung ist nicht erforderlich. Ihr Dr. F.  Stebner, RA u. FA Medizinrecht

 

05.2021

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