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Praxismarketing: Wie baut man eine Patienteninformation auf?

Patienteninformationen können ganz unterschiedliche Zielsetzungen haben: Sie können der Aufklärung nach Patientenrechtegesetz (§630e BGB) dienen, allgemein zu Gesundheitsfragen oder der Organisation der Praxis informieren, als Begleitinformationen eine Entscheidungshilfe oder Wegweiser zu weiteren Beratungsangeboten sein.
Gebot der Sachlichkeit/Angemessenheit

Allgemein sollten alle Patienteninformationen sachlich, gut verständlich und transparent (ehrlich) sein. Gerade in Patienteninformationen, die der Aufklärung oder als Entscheidungshilfe (Patienten sollten selbst abwägen) dienen, müssen Informationsvermittlung und Werbung (Ziel der Absatzförderung) deutlich voneinander abgegrenzt bzw. getrennt werden.

Diese Abgrenzung ist nicht immer leicht.
Deswegen möchten wir Ihnen zwei neue Hilfestellungen für Ihr Praxismarketing geben:

  1. Wie Sie zwischen Patientenaufklärung, Patienteninformation und Patientenwerbung differenzieren können, das erklären wir Ihnen im Paracelsus Magazin 05/22 unter diesem Titel „Marketing in der Heilpraktikerpraxis – Was Sie bei Ihren Texten in Patienteninformationen/Flyern und auf Ihrer Website beachten sollten“.
  2. Außerdem stellen wir Ihnen im internen Mitgliederbereich, ein Muster zur Verfügung, wie Sie selbst eine Patienteninformation erstellen können.

Das Muster finden Sie im unter dem Unterpunkt „Praxisführung, Kategorie Werbung“.

 

Stand: 10.08.2022