Gastbeitrag HPpsych Dr. Werner Weishaupt: Wie geht’s weiter mit dem HP-Beruf und den Prüfungen?
Bei manchen Veranstaltungen fragt man sich im Nachhinein: Wofür hat sich das jetzt gelohnt? So ging es mir und meinem Kollegen vom VUH, Dr. Frank Herfurth, nach der Anhörung am 26.Oktober im Gesundheitsministerium in Bonn.
Unsere schriftlichen Stellungnahmen zum „Entwurf neuer Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes“ hatten wir schon Anfang Oktober ans Ministerium geschickt. Darin hatten wir vor allem aufgeführt:
„Das Ziel, die Überprüfungen bundesweit zu vereinheitlichen und Willkür dabei auszuschließen, sehen wir in dem vorliegenden Entwurf aus folgenden Gründen noch nicht erreicht:
1. Die Beschreibung der Prüfungsinhalte ist dort noch so allgemein gehalten, dass wir befürchten, das Ziel bundeseinheitlicher Maßstäbe und Durchführungen wird verfehlt, weil jedes Bundesland den allgemeinen Rahmen der Leitlinien dann doch wieder individuell und damit unterschiedlich füllen kann.
2. Gerade für den Bereich der sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie sind hinsichtlich der Prüfungsinhalte kaum detaillierte Vorgaben gemacht – außer dass sie sich auf den Gegenstandsbereich „Psychotherapie“ beziehen sollen. Der Hinweis in den Leitlinien „Dies beinhaltet sowohl rechtliche wie medizinische Kenntnisse, aber auch einen der späteren Tätigkeit entsprechenden Nachweis von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse.“ muss unbedingt konkretisiert werden: Wie soll hier der Nachweis entsprechender praktischer Fertigkeiten erbracht werden?
3. Deshalb erwarten wir, dass die Prüfungsinhalte für die schriftlichen wie für die mündlichen Überprüfungen katalogisiert und beschrieben werden – z.B. in einem Anhang zu den Leitlinien. Nur wenn auch die Prüfungsinhalte veröffentlicht werden, können sich die Anwärter entsprechend auf die Anforderungen vorbereiten und die Ausbildungsinstitute sinnvoll ihre Curricula gestalten. Gerne sind wir als Berufsverband bereit, hierzu in einer Expertengruppe mitzuwirken.
4. Wir erwarten auch, dass eine Überprüfungsordnung für den Ablauf insbesondere der mündlichen Prüfungen erarbeitet wird, die dem Ganzen ein möglichst einheitliches Gepräge gibt. Der Hinweis im bestehenden Entwurf darauf, dass die Überprüfung protokolliert wird, reicht uns dazu nicht aus. Nur durch eine Überprüfungsordnung sehen wir gewährleistet, dass der Rechtsanspruch des Bürgers auf nachprüfbares und ggf. justitiables Verwaltungshandeln umgesetzt wird.“
An der mündlichen Anhörung nahmen außer drei leitenden Beamten des Ministeriums Vertreter mehrerer Heilpraktiker-Verbände teil, aber auch der Bundesärzte- und der Bundespsychotherapeutenkammer, der Amtsärzte (die die Prüfungen durchführen), des Deutschen Städtetages (die für die Gesundheitsämter zuständig sind) und von etwa der Hälfte der 16 Bundesländer.
Die Ministerialbeamten machten von vornherein klar:
1. Es geht um keine Gesetzesänderung oder eine neue gesetzliche Regelung. D.h. als positive Nachricht: Das Heilpraktikergesetz und damit der Heilpraktikerberuf bleiben so bestehen!
2. Ähnlich wie im Bildungswesen, Polizeiwesen usw. bleibt auch für die Durchführung der HP-Überprüfungen die Zuständigkeit der Bundesländer bestehen. D.h. als negative Nachricht: Auch in Zukunft kann es große Unterschiede zwischen den Prüfungsanforderungen und –abläufen in den Bundesländern geben!
3. Juristisch bleibt es auch in den neuen Leitlinien bei einer „Überprüfung“ der Kandidaten – nämlich daraufhin, ob sie ggf. eine Gefahr für die Patienten bedeuten. Und diese „Ü b e r p r ü f u n g“ ist keine „F a c h p r ü f u n g“, durch die positiv das Vorhandensein bestimmter Fachkenntnisse und Fähigkeiten staatlich bestätigt würde.
Man sieht: Durch diese politischen und juristischenVorgaben sind aktuelldie tatsächlich gegebenen Bewegungs- und Veränderungsmöglichkeiten sehr klein.
Sehr interessant waren aber die Ausführungen des Vertreters der Bundesärztekammer, der wiederholt in Frage stellte, ob der HP überhaupt ein „Beruf“ und Teil des deutschen Gesundheitssystems sei, ob der HP überhaupt Diagnosen stellen und verantwortlich Therapien durchführen könne etc. Er versuchte, das Ministerium dahin zu drängen, jede Formulierung im Leitlinien-Entwurf zu ändern, die den Heilpraktiker als qualifiziert Tätigen im Gesundheitswesen erscheinen lassen könnte. Nicht zuletzt aufgrund der Penetranz, mit der er seine Forderungen vortrug, erntete er gegen Ende der Veranstaltung nur noch Augenrollen bei allen Beteiligten.
Aber dahinter steht ein Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages(= die Hauptversammlung der Bundesärztekammer) vom Mai 2017, die Heilpraktiker in der bisherigen Form abzuschaffen (https://goo.gl/BjMpRS)! Und dieser Beschluss wird von den Vertretern des BÄK sicher auch in Zukunft auf der politischen Bühne weiter verfolgt werden!
Nach dieser Anhörung hat das Ministerium noch ein paar Wochen Zeit, die „Leitlinien“ hier und da zu verändern. Bis zum 31.12.17 müssen sie dann im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht werden. Und dort werden wir dann nachlesen können, wie sie genau aussehen. In Kraft gesetzt werden sie zum 01.04.2018 – d.h. es ist davon auszugehen, dass die März-Überprüfungen noch nach den bisherigen Regelungen erfolgen werden. Und dann werden wir auch verfolgen und berichten, wie die Leitlinien in den Bundesländern umgesetzt werden.
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