Kommentar: Welche Befugnisse hat der GB-A?
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde, die die Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) in Frage stellt als „unzulässig“ verworfen. Im konkreten Fall begehrte eine gesetzlich versicherte Patientin ein Hilfsmittel, das der GB-A von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen hat. An der Legitimation des GB-A wird immer wieder gezweifelt.
Auch Ferdinand Kirchhoff, Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, kritisiert die „Machtfülle“ des Gemeinsamen Bundesausschusses – zudem sei die Kontrolle des Gremiums durch den Gesetzgeber „eher vage“.
Es ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A), der in Deutschland beschließt, was Kassenleistung ist – und was nicht. Ihm obliegt auch die Entscheidungsbefugnis, welche naturheilkundlichen Verfahren in Deutschland eine Anerkennung erhalten – und welche nicht. Und obwohl sich der Deutsche Gesetzgeber seit 1978 im SGB V zu den „Besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie) und damit zum sogenannten „Wissenschaftspluralismus“ in der Medizin bekennt, kommt der GB-A – unserer Meinung nach – seit dato seinem Auftrag nicht nach, den „Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung“, zum Beispiel der photobiologischen Eigenbluttherapie, tatsächlich in seine Bewertungen mit einzubeziehen. Unwissend um die Besonderheiten der jeweiligen Therapierichtungen stülpt er bewährten naturheilkundlichen Therapiemethoden immer wieder dieselben Bewertungsmaßstäbe über, die ausschließlich in der evidenzbasierten Medizin gültig sind – und schränkt damit automatisch die vom Gesetzgeber gewünschte Therapievielfalt wieder ein. Der große aber feine Unterschied zur „wissenschaftlichen Medizin“ ist, dass wir in der Naturheilkunde keine „Massentherapie“ betreiben, sondern uns auf unseren Patienten als ganzheitliches Individuum konzentrieren. Doppelblind macht eben manchmal auch doppelt blind. Wir fordern Vertreter der Heilpraktikerverbände im GB-A, um dem medizinischen Wissenschaftspluralismus in Deutschland gerecht zu werden!
Quellen: http://goo.gl/oKvhJZ; http://goo.gl/xHmFrT; http://goo.gl/Jh3Inh; http://goo.gl/J2NCj9
Zur Methodenbewertung des GB-A: https://goo.gl/NZRgXu
Zur Pressemitteilung Bundesverfassungsgerichtes: http://goo.gl/WWrC88
04.12.2015
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