Gesundheitspolitik: Osteopathieverbände fordern Berufsgesetz
Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und der Bundesverband Osteopathie (BVO) setzen sich für ein Berufsgesetz ein. Die Verbände betonen: Osteopathie werde von den Patienten zunehmend nachgefragt.
Im Gegensatz zum europäischen Ausland sei der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung seien nicht festgeschrieben und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stelle einen Straftatbestand dar. Die Verbände sehen Regelungsbedarf. In einer Expertenanhörung vor den Mitgliedern der AG Gesundheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag fordern sie daher jetzt vom Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung und damit Anerkennung des Berufs. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin e.V. (DGMM) und der Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen (BVOU) lehnen laut Pressemitteilung vom 05. Februar 2015 den eigenständigen Beruf des Osteopathen im übrigen ausdrücklich ab. Ob die Forderung der Osteopathen- Verbände Aussicht auf Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: http://goo.gl/sKzTqm
Zur Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin/ Chirotherapie (die o.g. Pressemeldung befindet sich unter dem Punkt „Aktuell“): http://goo.gl/v7dTVH
Stand 09.05.2016